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Tipps

Alles über den Mutterschutz in der Schweiz

Alles, was Recht ist

Um frisch gebackenen Eltern die erste Zeit mit dem Neuankömmling zu erleichtern und die Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen hat der Gesetzgeber eine Reihe von Regeln festgelegt. Eine gute Übersichtseite bietet das Staatssekretariat für Wirtschaft.

Zu welchem Zeitpunkt du einen Arbeitgeber darüber informieren, bleibt grundsätzlich dir überlassen. Eine möglichst frühzeitige Bekanntgabe macht insofern Sinn, sobald dein Arbeitgeber spezielle Sicherheitsmassnahmen treffen muss. Dieses gilt übrigens unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter, Einkommen, Familienstand oder Arbeitszeit.

Rundumschutz für Mutter und Kind

Überstunden, Tätigkeiten mit Unfallgefahr, ausschliessliches Stehen, das Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Nachtarbeiten und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind nach und nach verboten. Eine Übersicht der Schutzmassnahmen laut Gesetzgeber findest du hier. Wann du vor der Geburt mit dem Arbeiten aufhörst, hängt von deinem Gesundheitszustand ab und das besprichst du am besten mit deinem Arzt oder deiner Hebamme.

Der bezahlte Mutterschutz in der Schweiz dauert von der Geburt deines Kindes an 14 Wochen und darf nicht unterbrochen werden. Dabei hast du anspruch auf 80% deines Lohnes, welches von der Erwerbsersatzordnung stammt. Anspruchsberechtigt sind schwangere Frauen, welche mindestens 9 Monate vor der Schwangerschaft bei der AHV versichert waren und 5 Monate vor der Schwangerschaft gearbeitet haben. Ein absolutes Arbeitsverbot besteht in den ersten 8 Wochen nach der Geburt. In der Broschüre für Mutterschutz vom Staatssekretariat für Wirtschaft findest du alle gesetzliche Ausnahmen und Regelungen zusammengefasst.

So meisterst du dein berufliches Comeback

Nach einer intensiven Familienzeit zieht es dich vermutlich irgendwann wieder zurück in den Beruf. Stillenden Müttern am Arbeitsplatz wird bezahlte Zeit freigegeben um zu stillen oder abzupumpen.

  • Bei einer Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden. Mindestens 30 Minuten
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden. Mindestens 60 Minuten
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden. Mindestens 90 Minuten

Mehr Informationen beim Staatssekretariat für Wirtschaft.

Unser Tipp

Vielleicht kann die Betreuungsperson dir dein Baby für das Stillen an den Arbeitsplatz bringen. Der Arbeitgeber muss dir einen geeigneten Ort zur Verfügung stellen, welche auch den Raum zum Stillen gibt.

Vaterschaftsurlaub: das Volk hat JA gesagt!

Die Schweiz hat am 27.09.2020 abgestimmt und mit 60,3% JA-Stimmen die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub angenommen. Ab 01.01.2021 bekommen Schweizer Väter zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Diese Papi-Zeit soll Vätern innerhalb der ersten sechs Monate nach Geburt ihres Kindes zustehen. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Mehr Infos findest du beim Bundesamt für Sovialversicherungen (BSV).

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